Stand 1.12.07
Mit der Vorteilskarte erwirbt der Karteninhaber die Möglichkeit im
aufgedruckten Kalenderjahr, die der Karte zugeordneten Vorteile bei den
Leistungserbringern (nachfolgend Leistungsanbietern) in Anspruch zu nehmen.
Diese Möglichkeit ist jedoch an Bedingungen des Leistungsanbieters und an die
Verfügbarkeit der Leistungen gebunden. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen
durch den Karteninhaber oder Nichtverfügbarkeit der Leistungen hat der
Karteninhaber nicht das Recht auf Inanspruchnahme der Leistungen.
Beispiele:
Clubmitgliedschaft oder aktuelle Stammvorgabe kann nicht
nachgewiesen werden
Stammvorgabe entspricht nicht den Mindestanforderungen
des Golfclubs
Platz ist gesperrt
Startzeiten sind nicht verfügbar
Das Wetter läßt den Einsatz von Electro Carts nicht zu
Leistungen bzw.
Produkte sind für den gewünschten Zeitraum ausgebucht
Kapazitäten sind
ausgelastet
Reisearrangement wird nicht mehr angeboten
u.a.
Der Karteninhaber hat sich über die Bedingungen des Leistungsanbieter (z.B.
Spielordnung, AGB´s, Öffnungszeiten usw.) zu erkundigen. Kann der Karteninhaber
aufgrund dieser Bedingungen die Leistung nicht in Anspruch nehmen, so hat der
Karteninhaber nicht das Recht auf Rückerstattung des Kartenpreises oder
Schadenersatz gegenüber dem Betreiber (VITAMIN C Gesellschaft für Customer
Relations und Change Management mbH, Köln). Eine rechtzeitige Reservierung der
Leistungen durch den Karteninhaber wird empfohlen. Wir weisen darauf hin, daß
Leistungen u.U. nur zu bestimmten Zeiten oder saisonal angeboten werden oder
auch vom Leistungsanbieter innerhalb des Kalenderjahres geändert werden können.
Aus diesem Grunde und auch bei nicht rechtzeitigem einlösen (verfallen lassen
von Leistungen) sowie bei Nichtinanspruchnahme durch Nichtverfügbarkeit der
Leistungen, hat der Karteninhaber nicht das Recht auf Rückerstattung des
Kartenpreises oder Schadenersatz.
Die Golf-Vorteilskarte beinhaltet eine ausgewählte Anzahl von Golfreisen zu
beliebten Golfdestinationen zu besonders günstigen Preisen.
Die Anreise
ist in diesen Golfarrangements nicht inbegriffen. Die Reisearrangements können
direkt beim angegebenen Reiseveranstalter bzw. Anbieter vor Ort gebucht werden.
Mit dem Kauf der Golf-Vorteilskarte erhalten Sie lediglich die Berechtigung,
diese Angebote beim Veranstalter zu buchen, in dem Sie bei der Buchung Ihren
Namen und Kartennummer nennen sowie vor Ort die Karte vorweisen.
Der Herausgeber der Golf-Vorteilskarte ist nicht der Reiseveranstalter. Er
haftet nicht für mangelhaft erbrachte oder nicht erfüllte Leistungen aus dem
Geschäftsverhältnis der/des Reisenden und des Reiseveranstalter bzw. Anbieter.
Stellen Sie also sicher, dass Sie Ihr Arrangement so buchen, wie von Ihnen
gewünscht und lassen Sie sich Ihre Leistungen und den Preis entsprechend
bestätigen. Die Angebote sind zwar standardisiert, jedoch können Sie bei
Änderungswünschen diese direkt mit dem Veranstalter/Anbieter verhandeln. Alle
Angebote gelten nur nach Verfügbarkeit. Die Buchung ist nur unter Angabe des
Namens und der Kartennummer sowie unter Vorlage der Karte vor Ort möglich.
Auf der Vorteilskarte sind dem Leistungsanbieter entweder die Ziffern 1
oder D zugeordnet. Die Vorteile bei Leistungsanbietern mit dem Kennzeichen 1
können nur einmal im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Diese werden auf
der Karte entwertet. Die Vorteile der Leistungsanbieter mit dem Kennzeichen D
können wiederholt im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.
Die Geschäftsbeziehung im Rahmen der Leistungsinanspruchnahme bzw.
-erbringung erfolgt direkt zwischen Karteninhaber und Leistungsanbieter. Der
Betreiber haftet daher nicht für jedwede Schadensersatzansprüche aus der
Inanspruchnahme von Leistungen. Für Fälle, in denen der Betreiber haftbar
gemacht werden kann, haftet er bis max. zur Höhe des Kartenverkaufspreises. Die
ausgewiesen Vorteilsbeträge basieren auf Referenzpreisen der Leistungsanbieter
vom 1.1.08. Diese können sich zwischenzeitlich geändert haben. In besonderen
Fällen hat der Leistungsanbieter das Recht, ersatzweise ein möglichst
gleichwertiges Angebot bereitzustellen.
Die Golf-Vorteilskarte kann auch im Abonnement erworben werden. Dieses
Abonnement hat eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren und kann danach jeweils zum
31.10. des aktuellen Jahres für das Folgejahr gekündigt werden, ansonsten
verlängert sich das Abonnement um jeweils ein weiteres Jahr. Die Zahlung der
fälligen Beträge erfolgt per Bankeinzug im voraus. Bei Zahlungseingang wird die
Karte dem Besteller auf dem Postweg zugestellt. Der Karteninhaber akzeptiert,
dass die Leistungen der Karte jährlich angepasst bzw. Art und Umfang geändert
werden können. Dies ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund. Kündigungen des
Abonnements sind an nachfolgende Adresse zu richten:
VITAMIN C Gesellschaft für Customer Relations
& Change Management mbH
Abshofstr. 61
51109 Köln
Kündigungen per e-mail können nicht akzeptiert werden. Die fälligen Zahlungen
im Rahmen des Abonnements werden jährlich im 1. Quartal eingezogen. Die Zahlung
des Kaufpreises der Golf-Vorteilskarte erfolgt durch Bankeinzug. Nach
Zahlungseingang werden die Karte und Rechnung auf dem Postweg zugestellt.
Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein, so ist die Wirksamkeit der
Vereinbarung im übrigen unberührt, soweit Treu und Glauben dem nicht zwingend
entgegenstehen. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung so
umzudeuten oder zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche und
rechtliche Zweck erreicht wird. Der Gerichtsstand ist Köln.